Woher diese Häuser stammen
Die große Mehrheit der auf Bidorado gelisteten Immobilien stammt aus gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerungen, der Zwangsversteigerung. Das Amtsgericht versteigert die Immobilie, um Gläubiger zu befriedigen. Ein bestellter Sachverständiger legt den Verkehrswert im Gutachten fest. Achtung: Dieser Wert ist kein Mindestgebot, sondern dient als Referenz zur Beurteilung der Gebote. Hinzu kommen freiwillige Versteigerungen von Immobilienauktionshäusern mit einem Startgebot, dem Mindestgebot, einem Exposé und einem Notar im Saal. Schließlich starten öffentliche Stellen Ausschreibungen, oder Bieterverfahren, bei denen das schriftliche Angebot vor einer Frist eingereicht wird.
Prüfpunkte vor dem Bieten
Lesen Sie das Gutachten: Es beschreibt Zustand, Umfang und Dienstbarkeiten, aber der Eigentümer ist nicht verpflichtet, Besichtigungen zu ermöglichen. Im ersten Termin werden Gebote unter 50 % des Verkehrswerts abgelehnt, und solche unter 70 % können auf Antrag eines Gläubigers abgelehnt werden. Rechnen Sie mit einer Sicherheit von 10 % des Verkehrswerts, wenn ein Gläubiger sie verlangt: niemals in bar. Man bietet persönlich beim Gericht auf Deutsch, und das Gericht erteilt den Zuschlag. Keine Käuferprovision, kein Notar auf Ihre Kosten. Ein Ausländer kann ohne besondere Genehmigung kaufen.
Kosten, Zahlung und Folgen
Der Preis unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Es fallen jedoch immer Kosten an: die Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % je nach Land und die Eintragung ins Grundbuch. Bei einer freiwilligen Versteigerung in einem Auktionshaus kommt eine degressive Provision inklusive Umsatzsteuer hinzu, und Besichtigungen sind möglich. Bei einer öffentlichen Ausschreibung beachten Sie die Frist und die schriftliche Form. Lassen Sie sich bei der Verhandlung von einem deutschsprachigen Anwalt oder Übersetzer begleiten, prüfen Sie die Nutzung der Immobilie und die Lasten und bereiten Sie die Finanzierung vor dem Bieten vor: Der Zuschlag bindet Sie.