Herkunft der Büromöbel-Posten
Die Posten stammen überwiegend aus Behörden, Kommunen und insolventen oder liquidierten Unternehmen. Enthalten sind Schreibtische, Schränke, Sitzmöbel und Aufbewahrung, oft in Serie. Private Auktionshäuser bieten auch antike und Design-Möbel als Einzelstücke an. Öffentliche Plattformen wie Zoll-Auktion, Justiz-Auktion oder VEBEG verkaufen ausgesonderte oder beschlagnahmte Ware ohne Käuferaufgeld, aber mit den Bedingungen des jeweiligen Verkäufers. Lesen Sie stets die deutsche Beschreibung: Gebrauchsspuren, Kratzer und unvollständig geben den tatsächlichen Zustand an. Bei beschlagnahmter Mode und Taschen prüfen Sie die vom Verkäufer angegebene Echtheit.
Prüfpunkte vor dem Bieten
Prüfen Sie vor dem Bieten die Fotos und die Losbeschreibung: Maße, Materialien, vorhandene Schlüssel, Schlösser oder Anleitungen. Achten Sie auf die Angaben Selbstabholung, Abbau durch den Käufer und Originalverpackung, denn sie ändern die Logistik. Bei privaten Verkäufern liegt das Käuferaufgeld in der Regel bei 15 bis 20 % bei Liquidatoren und Industrieplattformen, oft bei 25 bis 33 % bei Kunstauktionshäusern. Die deutsche Umsatzsteuer von 19 % kommt je nach angegebener Regelung hinzu. Eine Auktion bietet in der Regel weder Garantie noch Widerrufsrecht: Lesen Sie die Bedingungen des Verkäufers.
Abholung, Lieferung und Formalitäten
Büromöbel sind oft vor Ort abzuholen, insbesondere sperrige Stücke. Planen Sie ein geeignetes Fahrzeug, Hilfe und die nötigen Werkzeuge für den Abbau ein, falls der Verkäufer dies verlangt. Manche Verkäufer versenden innerhalb Deutschlands oder der EU, vor allem kleine Objekte. Zwischen Deutschland und einem anderen EU-Land fallen keine Zölle an. Eine Lieferung außerhalb der EU, in die Schweiz, nach Großbritannien oder Norwegen, führt zu Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer. Ein Unternehmen aus der EU mit gültiger USt-IdNr. kann je nach Verkäufer oft ohne deutsche Umsatzsteuer kaufen, wenn es einen Transportnachweis vorlegt.